Die eigentliche Fahrprüfung

Aus Führerschein.info

Sie kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden, frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Man sollte nicht mit Gewalt auf die praktische Prüfung drängen, sondern wirklich das Urteil des Fahrlehrers respektieren, ob man schon bereit für die Prüfung ist. Selbst wenn man alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hat.


Geprüft wird im städtischen Straßenverkehr, auf Landstraße und Kraftstraße/ Autobahn (nicht Klasse M) auf folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:

  • Sicheres Führen eines Kraftfahrzeuges
  • Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
  • Alle nötigen technischen Kenntnisse
  • Umweltbewusstes Fahren
  • Diverse Grundfahraufgaben, insbesondere bei langsamer Fahrt.

Dauer der Fahrprüfung

Klassen A:60 Minuten
Klassen A1, B, BE:45 Minuten
Klassen M, S:30 Minuten
Klasse L:keine Fahrprüfung
Mofa und Krankenfahrstühle:keine Fahrprüfung

Wie bei der theoretischen Fahrprüfung, darf auch die praktische erst nach Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Und hier ist nach dreimaligem Nichtbestehen eine erneute Prüfung ebenfalls erst nach 3 Monaten möglich. Grundsätzlich ist die Anzahl der Wiederholungen nicht begrenzt, aber der Führerscheinantrag beispielsweise verfällt nach einem Jahr. Auch die zuvor bestandene theoretische Prüfung gilt ohne bestandene praktische Prüfung nur 1 Jahr.