Nicht bestanden, warum?

Aus Führerschein.info

In diesen Fällen gilt die praktische Prüfung als nicht bestanden:

  • Gefährdung oder Schädigung
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
  • Nichtbeachten von „Rot“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
  • Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie Stop-Schild, Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild (z. B. „Anlieger frei“), Verbot der Einfahrt
  • Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung wie Verstoß gegen das Überholverbot; Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
  • Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
  • Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen


Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:

  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Fehlerhaftes Abstandhalten
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen
  • Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
  • Fehler bei der Fahrzeugbedienung
  • Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise