Nicht bestanden, warum?
Aus Führerschein.info
In diesen Fällen gilt die praktische Prüfung als nicht bestanden:
- Gefährdung oder Schädigung
- Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
- Nichtbeachten von „Rot“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
- Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie Stop-Schild, Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild (z. B. „Anlieger frei“), Verbot der Einfahrt
- Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung wie Verstoß gegen das Überholverbot; Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
- Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste Geschwindigkeit
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen
- Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise
